- Mieter können verlangen, dass der Vermieter Umbauten für ein barrierefreies Wohnen erlaubt (§ 554 BGB)
- Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist
- Den Zuschuss der Pflegekasse gibt es auch für Mietwohnungen
- Beim Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen, wenn nichts anderes vereinbart ist
- Halten Sie alle Absprachen schriftlich fest
Was sagt das Gesetz?
Seit Dezember 2020 regelt § 554 BGB: Mieter können vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu gehört ein barrierefreier Umbau des Bades, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche statt Badewanne.
Der Vermieter muss also nicht nur dulden, sondern aktiv zustimmen. Ablehnen darf er nur, wenn ihm der Umbau auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann.
Sie können sich verpflichten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten, etwa für einen späteren Rückbau. Das macht es dem Vermieter oft leichter, zuzustimmen.
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Es kommt auf eine Abwägung im Einzelfall an. Eine Rolle spielen zum Beispiel:
- Eingriff in die Bausubstanz: etwa wenn tragende Wände oder gemeinsame Leitungen betroffen sind
- Interessen anderer Mieter: etwa Lärm oder Einschränkungen im Haus
- Rückbau: wie aufwendig es wäre, den alten Zustand wiederherzustellen
Ein fachgerechter Umbau durch einen Fachbetrieb mit klarem Plan hat in der Regel gute Chancen.
So holen Sie die Zustimmung ein
- Vorhaben beschreiben. Schreiben Sie dem Vermieter, was umgebaut werden soll und warum, zum Beispiel wegen Pflegegrad oder Sturzgefahr.
- Unterlagen beilegen. Ein Plan und der Kostenvoranschlag zeigen, dass alles fachgerecht geplant ist.
- Fachbetrieb nennen. Nennen Sie den Betrieb, der den Umbau ausführt.
- Rückbau klären. Bieten Sie an, den Rückbau zu regeln, oder fragen Sie, ob die Dusche bleiben darf.
- Schriftlich bestätigen lassen. Bitten Sie um eine schriftliche Zustimmung.
- Zuschuss beantragen. Mit der Zustimmung stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse.
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Wer bezahlt den Umbau?
Wenn Sie als Mieter den Umbau veranlassen, tragen Sie in der Regel die Kosten. Hat jemand im Haushalt einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Person dazu, auch in einer Mietwohnung.
Fragen Sie ruhig nach, ob sich der Vermieter beteiligt. Eine barrierefreie Wohnung lässt sich später oft besser vermieten.
Zahlen Sie den Umbau selbst, handelt es sich nicht um eine Modernisierung durch den Vermieter. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kommt dann in der Regel nicht infrage.
Ohne Vereinbarung kann der Vermieter beim Auszug verlangen, dass Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Vereinbaren Sie deshalb vorher schriftlich, ob die bodengleiche Dusche bleiben darf.
Tipp: Gemeinsam planen
Viele Vermieter reagieren offen, wenn sie früh eingebunden werden. Laden Sie den Vermieter zum Beratungstermin ein. Dann sieht er selbst, wie sorgfältig geplant wird, und Fragen lassen sich direkt klären.
Wir helfen auch beim Gespräch mit dem Vermieter
Pflegebad24 erstellt Plan und Kostenvoranschlag, die Sie Ihrem Vermieter vorlegen können, und kümmert sich um Antrag und Umbau. Im Raum Verden kommen wir kostenlos zu Ihnen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Vermieter hilft ein Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.