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Pflegereform 2027: Was sich beim Zuschuss für den Badumbau ändert – und was nicht

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Vieles soll ab 1. Januar 2027 gelten. Die gute Nachricht vorweg: Der Zuschuss von bis zu 4.180 € für den barrierefreien Badumbau bleibt nach dem Entwurf bestehen. Was sich trotzdem ändert, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bleibt: bis zu 4.180 € pro Person, bis zu 16.720 € pro Haushalt
  • Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft. Auch mit Pflegegrad 1 gibt es den Zuschuss weiter
  • Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich bei Pflegegrad 1 soll ab 1. Januar 2027 wegfallen
  • Kinderlose zahlen ab 2027 mehr Beitrag, Pflegeleistungen werden zu Budgets zusammengefasst
  • Noch ist nichts endgültig: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen

Was ist die Pflegereform 2027?

Die Pflegeversicherung gibt seit Jahren mehr aus, als sie einnimmt. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Deshalb hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, beschlossen.

Das Gesetz soll die Pflegekassen 2027 um mehrere Milliarden Euro entlasten. Dafür werden Beiträge erhöht, Leistungen neu geordnet und an einigen Stellen gekürzt. Die meisten Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne erst 2028.

Wichtig: Beschlossen ist bisher nur der Entwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Einzelheiten können sich bis dahin noch ändern.

Bleibt der Zuschuss für den Badumbau?

Ja. Der Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Dazu zählt der barrierefreie Badumbau: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC, breitere Tür.

Der Kabinettsentwurf lässt diesen Paragrafen unverändert. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem erklärt, dass Leistungen mit vorbeugender Wirkung erhalten bleiben sollen, ausdrücklich auch der Zuschuss für den barrierearmen Umbau. Der Grund ist einfach: Wer sicher zu Hause bleiben kann, braucht später weniger teure Pflege.

Was giltHeuteAb 2027 (Entwurf)
Höchstbetrag pro Person4.180 €4.180 €
Höchstbetrag pro Haushalt16.720 €16.720 €
Ab welchem PflegegradPflegegrad 1Pflegegrad 1
Antrag vor Baubeginnjaja

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Was ändert sich bei Pflegegrad 1?

Hier greift die Reform am stärksten. Menschen mit Pflegegrad 1 bekommen bisher kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Dieser Betrag soll ab 1. Januar 2027 bei Pflegegrad 1 komplett wegfallen.

Der Pflegegrad 1 selbst bleibt bestehen. Damit bleibt auch der Anspruch auf den Zuschuss für den Badumbau und auf Pflegehilfsmittel.

Für viele Betroffene heißt das: Der Badumbau wird eher wichtiger. Wenn das monatliche Geld für Unterstützung im Alltag wegfällt, zählt umso mehr, dass das Bad so gebaut ist, dass man es allein und sicher nutzen kann.

Achtung bei laufendem Bezug

Ob der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für Menschen wegfällt, die ihn seit Jahren nutzen, ist im Entwurf noch nicht eindeutig geregelt. Angesparte Beträge aus 2026 sollten Sie nach Möglichkeit noch in diesem Jahr einsetzen.

Was ändert sich bei den Beiträgen?

  • Allgemeiner Beitragssatz: bleibt bei 3,6 Prozent
  • Kinderlose: Der Zuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, Kinderlose zahlen damit 4,5 Prozent
  • Beitragsbemessungsgrenze: steigt 2027 voraussichtlich auf 76.500 € im Jahr
  • Pflegende Angehörige: Die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für sie zahlt, sollen auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus sinken

Was ändert sich bei den Leistungen ab Pflegegrad 2?

Bisherige Einzelleistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen teilweise in vier Budgets zusammengefasst werden: ein Entlastungsbudget, ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget.

Wer ab 2027 neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des neuen Entlastungsbudgets erhalten. Auch die Pflegebegutachtung soll geändert werden. Das betrifft vor allem Neu-Einstufungen.

Für den Badumbau-Zuschuss spielen diese Budgets keine Rolle. Er läuft weiterhin getrennt davon über § 40 SGB XI.

Was heißt das für Ihren Badumbau?

  1. Kein Grund zur Eile wegen der Reform. Der Zuschuss bleibt nach aktuellem Stand in voller Höhe erhalten, auch 2027.
  2. Pflegegrad 1 reicht weiterhin. Sie müssen keinen höheren Pflegegrad abwarten.
  3. Antrag vor Baubeginn. Das ändert sich nicht. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten starten.
  4. Alles auf einmal planen. Alle Umbauten, die jetzt nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Planen Sie Bad, Türen und Griffe zusammen.
  5. Dranbleiben. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Den Zuschuss gibt es weiter. Wir kümmern uns um den Antrag.

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Quellen und weiterführende Links
  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Gesetzestext, Bundesministerium der Justiz
  2. Pflegereform: Das soll sich ändern – PTAheute, 2. Oktober 2026
  3. Pflegereform 2027: Diese Änderungen sind geplant – Allianz, Stand 6. Oktober 2026
  4. PNOG: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll 2027 entfallen – buerger-geld.org
  5. Pflegereform: Kinderlose zahlen mehr, Pflegegrad 1 geht leer aus – Berliner Zeitung
  6. Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen – Verbraucherzentrale

Dieser Ratgeber gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der endgültige Gesetzestext und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.