- Bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad, höchstens 16.720 € pro Haushalt
- Gefördert werden feste Umbauten, keine beweglichen Hilfsmittel
- Alles, was zur gleichen Zeit nötig ist, gilt als eine Maßnahme
- Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse
Was bedeutet wohnumfeldverbessernd?
Gemeint sind Umbauten und Anpassungen der Wohnung, die die Pflege zu Hause ermöglichen, deutlich erleichtern oder ein möglichst selbstständiges Leben wiederherstellen. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Gefördert werden feste Veränderungen an der Wohnung. Bewegliche Hilfen wie ein Duschstuhl zählen dagegen zu den Hilfsmitteln.
Beispiele aus der ganzen Wohnung
- Bad: bodengleiche Dusche, erhöhtes WC, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken
- Türen und Flure: breitere Türen, Schwellen entfernen
- Treppen: Treppenlift, zusätzlicher Handlauf
- Eingang: Rampe, Haltegriffe, bessere Beleuchtung
- Küche: Arbeitsflächen und Schränke in erreichbarer Höhe
- Umzug: auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann bezuschusst werden
Wie viel Zuschuss ist bei Ihnen möglich?
Unser Zuschuss-Check zeigt es Ihnen in einer Minute. Kostenlos und unverbindlich.
Wie hoch ist der Zuschuss?
| Personen mit Pflegegrad im Haushalt | Möglicher Zuschuss |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 4.180 € |
| 2 Personen | bis zu 8.360 € |
| 3 Personen | bis zu 12.540 € |
| 4 oder mehr Personen | bis zu 16.720 € |
Der Zuschuss deckt höchstens die tatsächlichen Kosten.
Eine Maßnahme, ein Zuschuss
Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, gelten zusammen als eine Maßnahme, auch wenn sie verschiedene Räume betreffen. Planen Sie deshalb am besten alles auf einmal.
Ändert sich die Pflegesituation später und werden neue Umbauten nötig, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen.
Beginnen die Arbeiten, bevor der Antrag bei der Pflegekasse liegt, lehnen viele Kassen den Zuschuss ab. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vor Baubeginn.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ist noch keiner vorhanden, beantragen Sie ihn zuerst.
- Bedarf klären. Welche Umbauten erleichtern den Alltag am meisten? Eine Pflegeberatung oder ein Fachbetrieb hilft dabei.
- Kostenvoranschlag. Lassen Sie sich die Arbeiten genau aufschlüsseln.
- Antrag. Reichen Sie Antrag und Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein.
- Zusage. Warten Sie die Entscheidung ab.
- Umbau und Abrechnung. Nach dem Umbau reichen Sie die Rechnung ein.
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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.