- Der Widerspruch ist kostenlos
- Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids
- Ein kurzes Schreiben reicht, die Begründung können Sie nachreichen
- Pflegestützpunkte und Sozialverbände helfen dabei
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
- Der Zuschuss für den Umbau wurde abgelehnt, zum Beispiel weil der Umbau angeblich nicht nötig ist
- Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder ist zu niedrig
- Der Bescheid geht von falschen Angaben aus
- Die Begutachtung hat wichtige Einschränkungen nicht berücksichtigt
Welche Frist gilt?
Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. In der Regel haben Sie einen Monat ab Zugang Zeit. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Entscheidend ist, dass der Widerspruch rechtzeitig bei der Kasse eingeht.
So schreiben Sie den Widerspruch
- Kurz und schriftlich. „Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom … ein. Die Begründung reiche ich nach.“
- Angaben. Name, Versichertennummer, Datum und Aktenzeichen des Bescheids und Ihre Unterschrift.
- Nachweisbar senden. zum Beispiel per Einschreiben. Behalten Sie eine Kopie.
- Unterlagen anfordern. Bitten Sie um eine Kopie des Gutachtens, um die Gründe zu verstehen.
- Begründung nachreichen. Schildern Sie konkret, wobei Hilfe nötig ist. Arztberichte und Fotos helfen.
Zuschuss für das Bad noch nicht beantragt?
Unser Zuschuss-Check zeigt Ihnen in einer Minute, wie viel möglich ist.
Begründung beim Zuschuss für den Badumbau
Erklären Sie, warum der Umbau die Pflege ermöglicht oder erleichtert: etwa weil der Einstieg in die Wanne nicht mehr möglich ist, weil es schon Stürze gab oder weil die Pflegeperson im engen Bad nicht helfen kann.
Eine Stellungnahme des Hausarztes oder des Pflegedienstes stärkt Ihren Widerspruch. Auch ein Kostenvoranschlag, der jede Arbeit genau beschreibt, hilft.
Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, sollten Sie mit dem Umbau warten. Sonst riskieren Sie, dass der Zuschuss endgültig wegfällt.
Wer hilft Ihnen?
- Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse: kostenlos
- Sozialverbände wie VdK oder SoVD: für Mitglieder
- Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht: bei schwierigen Fällen
- Beim Badumbau: Wir stellen Ihnen gern einen genauen Kostenvoranschlag und eine Beschreibung der Maßnahme zur Verfügung
Gute Unterlagen machen den Unterschied
Pflegebad24 erstellt Kostenvoranschläge, die klar zeigen, warum ein Umbau die Pflege erleichtert. Im Raum Verden kommen wir kostenlos zu Ihnen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem Bescheid.